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Privat und Gewerblich

TIP TOP SAUBER

REINIGUNGSSERVICE

  • Grundreinigung
  • Reinigung und Desinfektion
  • Fensterreinigung
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  • Gastronomiereinigung
  • Gebäudereinigung

SIE BENÖTIGEN PROFESSIONELLE UND ZUVERLÄSSIGE UNTERSTÜTZUNG? UNSER FLEXIBLES TEAM IST IMMER FÜR SIE DA!


 

 

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Büroreinigung

Professionelle Büroreinigung für beste Arbeitsbedingungen und ein gepflegtes

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Treppenhausreinigung

Treppenhausreinigung- ist

die Visitenkarte eines Gebäudes, der erste Eindruck.

IST REINIGUNG STEUERLICH ABSETZBAR?

Privat

Private Haushalte dürfen grundsätzlich für die Reinigung von Haushalt, 20% der Aufwendungen, höchstens EUR 2.500 im Jahr, von ihrer tariflichen Einkommensteuer abziehen, sofern die Arbeiten in ihrem Haushalt ausgeführt worden sind (§35 a EStG). Voraussetzung ist das Vorliegen einer Rechnung und die unbare Zahlung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Unternehmen

Selbstständige die dadurch entstehenden Kosten von Büro, Gastronomie oder Ladenreinigung gelten als Betriebsausgaben und können in voller Höhe von der Steuer abgesetzt.

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